Sicherheit im Alter: Altersvorsorge über eine Rentenversicherung!
Eine sichere und ausgeklügelte Altersvorsorge ist wichtig! Mit einer privaten Rentenversicherung werden Ihre Beiträge für Sie angespart und zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt ausgezahlt. Mit drei verschiedenen Varianten und betrieblicher Förderung ist die Rentenversicherung für jeden geeignet, der seine Versorgung im Alter selbst in die Hand nehmen will.
Die Direktversicherung im Überblick
Eine der bekanntesten Versicherungsformen in Deutschland ist die Direktversicherung. Hierbei handelt es sich um einen der insgesamt fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung. In der Regel wird die Direktversicherung in Form einer Lebensversicherung abgeschlossen, bei der der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist. Die versicherte Person hingegen ist der Arbeitnehmer.
Allerdings kann die Direktversicherung ebenfalls als Berufsunfähigkeits-, als Unfall- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die Beiträge zur Direktversicherung werden vom Arbeitgeber eingezahlt, sie sind allerdings sozialversicherungspflichtig in der Krankenkasse. Als Bezugsberechtigte der Leistungen im Todes- oder Erlebensfall werden die Hinterbliebenen des Arbeitnehmers oder er selbst eingesetzt.
Neuregelungen in der Direktversicherung seit 2005
Die Direktversicherung hat im Laufe der vergangenen Jahre einige Wandlungen durchlaufen. Als wichtiger Stichtag, auch für einen Direktversicherung Vergleich, gilt hierbei der 01.01.2005. Alle Verträge, die nach diesem Stichtag abgeschlossen wurden, enthalten besondere Bedingungen. So sind Beiträge, sofern sie vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung in den alten Bundesländern nicht überschreiten, steuer- und sozialversicherungsfrei. Wurde der Betrag von vier Prozent überschritten, besteht weiterhin die Möglichkeit, bis zu 1.800 Euro zusätzlich in die Direktversicherung einzuzahlen. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, ist allerdings sozialversicherungspflichtig.
Die Leistungen, die aus der Direktversicherung erbracht werden, müssen im Alter mit dem individuellen Steuersatz in voller Höhe versteuert werden. Ausnahmen gelten lediglich für Beitragszahlungen aus bereits versteuertem Einkommen, die nach dem Ertragsanteilsverfahren besteuert werden.
Im Direktversicherungsvergleich wird schnell deutlich, dass diese Versicherung unterschiedlich abgeschlossen werden kann. Eine vorgesehene Kapitalabfindung beispielsweise sorgt dafür, dass die Beiträge weder steuer-, noch sozialversicherungsfrei bleiben. Vorgesehene Rentenzahlungen hingegen bedingen die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Ist eine Kapitaloption vorgesehen, bleiben die Beiträge für die Direktversicherung nur so lange steuerfrei, wie diese Option nicht wahrgenommen wurde.
Sofern die versicherte Person vor Ablauf der Direktversicherung verstirbt, werden die Leistungen aus selbiger nur an wenige Personengruppen ausgezahlt. Das sind Ehegatten, Kinder, für die noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht, Lebensgefährten und Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft. Die Auszahlung der Leistungen an Dritte ist nur bedingt möglich, hier wird maximal ein Sterbegeld in Höhe der üblichen Beerdigungskosten von derzeit etwa 8.000 Euro gezahlt.
Direktversicherung beim Wechsel des Arbeitgebers
Bereits beim Direktversicherungsvergleich sollte auch ein Blick auf die Möglichkeiten bei einem Wechsel des Arbeitgebers geworfen werden. Sobald der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen des Arbeitgebers austritt, wird der Vertrag der Direktversicherung auf ihn übertragen, allerdings nur, sofern bereits unverfallbare Ansprüche bestehen. Der neue Versicherungsnehmer kann nun die Beiträge aus eigenen Mitteln weiter zahlen oder aber den Vertrag beitragsfrei stellen. Eine Kündigung oder Beleihung vor dem vollendeten 60. Lebensjahr ist allerdings nicht möglich.
Bei einem neuen Arbeitgeber kann die Direktversicherung von diesem übernommen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, die Beiträge aus dem Einkommen selbst zu bestreiten oder das Guthaben auf eine andere Direktversicherung zu übertragen. Letzteres ist aber nur für Verträge möglich, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden. Ausnahmen gelten lediglich dann, wenn beide Versicherungsgesellschaften dem Übertragungsabkommen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft zugestimmt haben.
Die einfachste Variante ist allerdings die Fortführung des bisherigen Vertrages, denn Arbeitgeber sind verpflichtet, zumindest die Entgeltumwandlung anzubieten, um damit die Beiträge für die Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zu finanzieren. Sie haben allerdings das Recht, den Anbieter dieser Versicherungen selbst zu bestimmen.
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